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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Zahlungsbedingungen:

1.1 Inland (Deutschland)

Innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Erstauftrag gegen Vorauskasse.

1.2 Ausland

Vorauskasse sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2. Unsere Angebote sind generell freibleibend. Unsere Preise gelten grundsätzlich für Lieferungen ab Giebelstadt.

2.1 Inland (Deutschland) & Österreich

Unser Mindestauftragswert beträgt EUR 100,00 netto. Für Aufträge mit einem Wert von unter EUR 100,00 netto berechnen wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von EUR 10,00 netto.

Bei Aufträgen ab EUR 500,00 netto in Deutschland bzw.  EUR 1.000,00 netto in Österreich übernehmen wir die Kosten für Verpackung und Versand, jedoch ohne eventuell anfallende Inselzuschläge. Beträgt der Auftragswert unter EUR 500,00 netto (DE) bzw. unter EUR 1.000,00 (AT) berechnen wir eine Versand- und Verpackungspauschale pro Paket (Post/Paketdienst). Für sperrige Artikel (Lieferung per Spedition) werden die tatsächlichen Frachtkosten in Rechnung gestellt.

2.2 Ausland

Der Mindestauftragswert beträgt EUR 500,00 netto.

Die Kosten für Verpackung und Versand ab Giebelstadt gehen zu Lasten des Kunden. Die Lieferung erfolgt unverzollt.

3. Der Rechnungsversand kann nach unserer Wahl auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die vom Kunden zum Zwecke des Erhalts bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Der Kunde verpflichtet sich, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass er die Rechnung vereinbarungsgemäß abrufen kann. Eine Änderung der für den elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse wird der Kunde unverzüglich mitteilen. Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail, der die elektronische Rechnung beigefügt ist, als zugegangen. Der Kunde kann die Zustimmung zu dem elektronischen Rechnungsversand jederzeit schriftlich widerrufen.

4. Über Beförderungsart, Verpackung und Versendung entscheiden wir unter Ausschluss jeglicher Haftung. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Wünscht der Besteller eine besondere Beförderungsart (z.B. Express- oder Eilzustellung), werden die Mehrkosten dem Kunden berechnet. Gleiches gilt, falls der Besteller eine besondere Verpackungsart vorschreibt.
Unsere Preise sind freibleibend, die allgemeine Verwendung einer neuen Preisliste setzt alle früheren Preislisten außer Kraft. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Maße, Gewicht und Abbildungen sind nur annähernde Angaben und keine zugesicherten Eigenschaften.

5. Sämtliche Liefertermine sind annähernd. Selbstbelieferung bleibt in jedem Fall vorbehalten. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik oder ähnliche Umstände – auch durch Verzug oder Nichtleistung unserer Vorlieferanten – unmöglich oder übermäßig erschwert, so werden wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht entbunden; die Lieferfrist wird dementsprechend verlängert. Wir sind auch berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Ersatzansprüche des Bestellers – aus welchem Rechtsgrund auch immer – sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig.

6. Wird nach Vertragsabschluß eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers bekannt, werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Anstelle der vereinbarten Zahlungsbedingungen können wir Vorauskasse verlangen.
Kommt der Besteller in Verzug, so haben wir nach Wahl folgende Rechte:
Wir können sofortige Erfüllung aller Verträge verlangen oder von allen Verträgen zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, unseren Eigentumsvorbehalt geltend machen, gelieferte Ware in Besitz nehmen und alle ausstehenden Zahlungen fällig stellen, Verzugszinsen verlangen sowie weiteren Verzugsschaden geltend machen.

7. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller gegen diesen haben oder künftig erwerben, unser Eigentum. Das gilt auch, wenn einzelne oder sämtliche Beträge in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Der Besteller ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zur Weiterveräußerung und Verarbeitung der Vorbehaltsware berechtigt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind ihm nicht gestattet. Eine Weiterveräußerung darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen, es sei denn, sie geschieht gegen sofortige Barzahlung bei Übergabe. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung des Bestellers.
Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen und Sicherungsrechte ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, gleichgültig ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Wir nehmen schon heute die Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren, die uns nicht gehören weiterverkauft, so gilt die Vorausabtretung nur in Höhe unseres Warenwertes.
Zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt. Wir verpflichten uns jedoch, Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Besteller hat uns auf erstes Anfordern die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, ferner alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörenden Unterlagen auszuhändigen und den Schuldner die Abtretung anzuzeigen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 15% übersteigt.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen. Die Kosten der Intervention erstattet der Besteller an uns.

8. Wir liefern handelsübliche Qualität. Beanstandungen haben unverzüglich zu erfolgen. Beanstandete Ware ist in der Originalverpackung zurückzusenden. Rechtlich und tatsächlich berechtigte Beanstandungen werden von uns erledigt, indem wir nach unserer Wahl die Ware ersetzen oder eine entsprechende Gutschrift erteilen. Jegliche weitere Haftung, insbesondere für mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden, ist ausgeschlossen.

9. Mündliche, telefonische, durch Reisende oder Vertreter getroffene Vereinbarungen werden erst gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

10. Sollten einzelne der vor- und nachstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Der Besteller verpflichtet sich, eine unwirksame Bestimmung einvernehmlich mit uns durch eine sinngemäße, aber wirksame Bestimmung zu ersetzen. Entsprechendes gilt, falls diese Regelungen eine Lücke enthalten sollten.

11. Sofern der Besteller über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt, verpflichten uns diese nicht. Es gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch die widerspruchslose Annahme unserer Auftragsbestätigung wird das Einverständnis mit unseren Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gebracht. Damit ist jede Berufung des Bestellers auf eigene Einkaufsbedingungen auch dann ausgeschlossen, wenn in jenen Bedingungen die Anerkennung anderer Bedingungen abgelehnt worden ist.

12. Erfüllungsort und Gerichtstand ist der Sitz der Firma bzw. – je nach Streitwert – das dafür zuständige Landgericht Würzburg. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselklagen.

13. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei internationalen Geschäften gilt das Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980, sofern der Kunde seine Niederlassung in einem Vertragsstaat hat und das Abkommen auch im Übrigen anwendbar ist.

H. Andreas GmbH